Deutsch-Chinesische Enzyklopädie, 德汉百科
Die Lok Sabha (Hindi लोक सभा lok sabhā [ˈloːk ˈsʌbʱɑ] „Volksversammlung“) ist die erste Kammer[2] des indischen Parlamentes. In der Legislative ist sie der zweiten Kammer – der Rajya Sabha – gleichgestellt. Die Ausnahme ist die Haushaltspolitik, in der die Lok Sabha den Vorrang hat. Bei verschiedenen Abstimmungsergebnissen gibt es eine gemeinsame Sitzung beider Kammern – da allerdings die Lok Sabha mehr als doppelt so viele Mitglieder hat, ist sie faktisch die bestimmende Kraft bei Abstimmungen.
Durch die indische Verfassung ist festgelegt, dass die Zahl der Abgeordneten der Lok Sabha maximal 552 betragen darf, wovon höchstens 530 auf die Bundesstaaten und maximal 20 auf die Unionsterritorien entfallen dürfen. Der Staatspräsident hat das Recht bis zu zwei Abgeordnete als Vertreter der angloindischen Minderheit direkt zu ernennen.[3] Derzeit (seit 1989) hat die Lok Sabha 545 Mitglieder und ist damit die weltweit in Relation zur Bevölkerungsgröße kleinste Volksvertretung. 543 Abgeordnete werden alle fünf Jahre in einfacher Mehrheitswahl in Ein-Personen-Wahlkreisen direkt gewählt (530 in den indischen Bundesstaaten, weitere 13 in den Unionsterritorien). Die Wahlkreisgrenzen setzt in unregelmäßigen Abständen die Delimitation Commission of India entsprechend der Bevölkerungsveränderungen neu fest. Das Mindestalter für das passive Wahlrecht ist 25 Jahre.
印度最高法院(IAST:Bhāratīya Ucchatama Nyāyālaya)是印度的最高法院和宪法法院,共有34位法官席位,拥有初审管辖、上诉管辖和建议权[3],平时主要处理来自印度各地高等法院的上诉。它的正式成立时间为1950年,之前印度的最高上诉法院职能由枢密院司法委员会执行。
Das Oberste Gericht Indiens (Hindi भारत का उच्चतम न्यायालय, englisch Supreme Court of India) ist das höchste Gericht des Landes gemäß Teil V, Kapitel IV der Verfassung Indiens. Nach der Verfassung ist das Oberste Gericht ein Bundesgericht, Verfassungsgericht und höchste Rechtsmittelinstanz.
Zusammensetzung und Zuständigkeit ergeben sich aus den Artikeln 124 bis 147 der Verfassung. Vorrangig ist das Oberste Gericht Rechtsmittelinstanz gegenüber Entscheidungen der Obergerichte (High Courts). Es ist jedoch auch möglich in Fällen ernsthafter Menschenrechtsverletzungen oder in ernsthaften eilbedürftiger Angelegenheiten Beschwerden am Obersten Gericht (writ petitions) anzubringen.