Die Lok Sabha (Hindi लोक सभा lok sabhā [ˈloːk ˈsʌbʱɑ] „Volksversammlung“) ist die erste Kammer[2] des indischen Parlamentes. In der Legislative ist sie der zweiten Kammer – der Rajya Sabha – gleichgestellt. Die Ausnahme ist die Haushaltspolitik, in der die Lok Sabha den Vorrang hat. Bei verschiedenen Abstimmungsergebnissen gibt es eine gemeinsame Sitzung beider Kammern – da allerdings die Lok Sabha mehr als doppelt so viele Mitglieder hat, ist sie faktisch die bestimmende Kraft bei Abstimmungen.
Durch die indische Verfassung ist festgelegt, dass die Zahl der Abgeordneten der Lok Sabha maximal 552 betragen darf, wovon höchstens 530 auf die Bundesstaaten und maximal 20 auf die Unionsterritorien entfallen dürfen. Der Staatspräsident hat das Recht bis zu zwei Abgeordnete als Vertreter der angloindischen Minderheit direkt zu ernennen.[3] Derzeit (seit 1989) hat die Lok Sabha 545 Mitglieder und ist damit die weltweit in Relation zur Bevölkerungsgröße kleinste Volksvertretung. 543 Abgeordnete werden alle fünf Jahre in einfacher Mehrheitswahl in Ein-Personen-Wahlkreisen direkt gewählt (530 in den indischen Bundesstaaten, weitere 13 in den Unionsterritorien). Die Wahlkreisgrenzen setzt in unregelmäßigen Abständen die Delimitation Commission of India entsprechend der Bevölkerungsveränderungen neu fest. Das Mindestalter für das passive Wahlrecht ist 25 Jahre.