
Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Der Name war bis 1943 zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands. Ab da hieß das Land amtlich – jedoch nicht offiziell proklamiert – Großdeutsches Reich.
Der Ausdruck Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht, um das mit dem deutschen Sprachraum nicht übereinstimmende Heilige Römische Reich zu bezeichnen: ein übernationales, letztlich überstaatliches Herrschaftsgebilde, das ab dem 15./16. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ versehen worden war.[1]
Im Jahr 1848 entstand während der Märzrevolution ein „Deutsches Reich“ als deutscher Bundesstaat. Dessen Reichsregierung und damit die provisorische Verfassung wurde vom Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt.[2] Im Frühjahr 1849 jedoch ließ der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Revolution niederschlagen, und die ausgearbeitete Verfassung konnte sich nicht durchsetzen.
Beim Deutschen Reich des 19. und 20. Jahrhunderts unterscheidet man allgemein mehrere Perioden: die Monarchie des kaiserlichen Deutschland (1871–1918), die pluralistische, semipräsidentielle Demokratie der Weimarer Republik (1918/19–1933) und die Diktatur der Nationalsozialisten (1933–1945). In der folgenden Übergangsperiode des besetzten Deutschland bis 1949 kam die Bezeichnung bereits weitgehend außer Gebrauch. In der zunächst umstrittenen Frage, ob das Deutsche Reich nach 1945 fortbestanden habe, setzte sich ab Ende der 1940er Jahre und schließlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 die These durch, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert habe. Die Bundesrepublik sei zwar nicht dessen „Rechtsnachfolger“, aber als Staat mit dem Staat „Deutsches Reich“ identisch, hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.